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Rechtsanwalt Radermacher

Meine Arbeitsgrundsätze

Zehn Fragen, die Sie mir stellen dürfen – und die Antworten, an die ich mich halte.

Diese Grundsätze stammen aus meiner Arbeit als Unternehmensberater und gelten in der Kanzlei unverändert. Einiges darin ist Berufsrecht und deshalb nicht mein Verdienst, sondern meine Pflicht. Ich schreibe es trotzdem auf: Sie sollen vor dem ersten Anruf wissen, woran Sie mich messen können.

  1. Wann nehme ich ein Mandat an?

    Nur wenn ich mich für kompetent halte und die Zeit habe, es sorgfältig zu führen. Fehlt eines von beidem, sage ich das im ersten Gespräch.

  2. Welche Aufträge lehne ich ab?

    Aufträge, die rechtswidrige oder unlautere Handlungen oder Unterlassungen verlangen, nehme ich nicht an und führe ich nicht aus. Auch dann nicht, wenn sie sich lohnen würden.

  3. Wann darf ich Ihr Mandat nicht führen?

    Wenn ich in derselben Sache die Gegenseite berate oder beraten habe. Das Verbot widerstreitender Interessen ist keine Frage des Taktgefühls, sondern Berufsrecht. Ich prüfe es, bevor Sie mir Ihre Sache im Detail erzählen.

  4. Was erfahren Sie von mir – und ich von Ihnen?

    Ich unterrichte Sie über jeden wesentlichen Schritt. Umgekehrt brauche ich alles, was zur Sache gehört, zügig und vollständig – gerade das Unangenehme. Was ich nicht weiß, verwendet die Gegenseite gegen Sie.

  5. Wie lange schweige ich?

    Immer. Verschwiegenheit ist kein Versprechen, sondern Pflicht; sie endet nicht mit dem Mandat und bindet auch jeden, der für mich arbeitet.

  6. Nenne ich Referenzen?

    Nein. Wen ich vertrete, erfahren Sie von mir nicht – und niemand erfährt von mir, dass ich Sie vertrete.

  7. Wie halte ich meine Unabhängigkeit?

    Fachlich und finanziell. Ich gehe keine Bindungen ein und nehme keine Zuwendungen an, die mein Urteil oder meine Arbeit für Sie beeinflussen könnten oder die Sie nicht kennen.

  8. Wie bleibe ich auf dem Stand?

    Fortbildung ist Pflicht und im Übrigen Eigeninteresse: Wer Verträge für zwanzig Jahre schreibt, muss wissen, was sich in zwei geändert hat.

  9. Wie gehe ich mit fremdem Geld um?

    Fremdgeld – aus Vergleichen, Zahlungen der Gegenseite, Vollstreckung – halte ich von meinem eigenen getrennt und kehre es unverzüglich aus.

  10. Woran messe ich mein Honorar?

    Am Aufwand und an der Verantwortung im Einzelfall. Grundsätzlich im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), sonst durch eine schriftliche Honorarvereinbarung. Was auf Sie zukommt, bespreche ich, bevor ich anfange. Ich erwarte, dass Sie ebenso pünktlich zahlen, wie ich arbeite – dann kann ich mich auf Ihre Sache konzentrieren.

Was die Arbeit kostet, steht auf der Seite Vergütung – auch das gehört zu den Grundsätzen: Sie sollen es wissen, bevor ich anfange.

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