Grundlagen der Anwaltsvergütung
Was Sie kostet, was ich leiste – und woraus sich das ergibt.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, gilt das RVG.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden: Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Die Erstberatung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt: Sie beträgt höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Was darüber hinausgeht, besprechen wir, bevor die Arbeit beginnt.
Wenn das Geld knapp ist
Wer die Kosten einer Beratung oder eines Verfahrens nicht aufbringen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe beim Amtsgericht oder auf Prozesskostenhilfe im gerichtlichen Verfahren. Sprechen Sie mich darauf an — das klärt sich am besten vor dem ersten Termin.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer, brak.de.
