Rechtsgebiete
Meine Schwerpunkte sind seit 1994 die Rechtsberatung und Rechtsgestaltung. Geblieben ist es dabei nicht — was ich verspreche, gilt für alle Rechtsgebiete.
Die fünf Schwerpunkte auf dieser Seite beschreiben, womit ich am häufigsten befasst bin — eine abschließende Liste sind sie nicht. Die Rechtsfragen des Alltags gehören ebenso dazu: ein Vertrag, eine Kündigung, ein Streit unter Nachbarn.
Am Anfang steht immer ein Gespräch. Darin klären wir, worum es geht, welche Fristen laufen und wie ein sinnvolles Vorgehen aussieht. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst, wenn ich den Auftrag ausdrücklich annehme.
Zum ersten Gespräch hilft alles Schriftliche, was vorliegt: Verträge, Schreiben der Gegenseite, Bescheide, Mahnungen. Steht auf einem Schreiben ein Datum oder eine Frist, nennen Sie sie bitte gleich — manche Fristen sind kurz.
Erbrecht
Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung — und wenn es doch Streit gibt, die Vertretung in der Erbengemeinschaft.
Mehr dazu
Unternehmensgründung
Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Verträge mit Partnern und Kunden — und der Schutz dessen, woraus die Geschäftsidee besteht.
Mehr dazu
Allgemeines Zivilrecht
Die Rechtsgebiete des Alltags: Verträge, Kauf und Darlehen, Arbeitsrecht, Miete und Nachbarschaft.
Mehr dazu
Strafverteidigung
Verteidigung mit den Mitteln des Rechtsstaates — vom ersten Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung. Harte Arbeit am Detail statt markiger Sprüche.
Mehr dazu
Sanierungsberatung
Verhandlungen mit Gläubigern, Sanierung außerhalb des Verfahrens und Insolvenzverfahren, die einen Neuanfang ermöglichen.
Mehr dazu
Ihr Anliegen ist nicht dabei?
In mehr als 30 Jahren ist es nicht bei den Schwerpunkten geblieben. Fragen Sie einfach nach — auch dann, wenn Sie nicht sicher sind, ob es ein Fall für einen Anwalt ist.
Kontakt aufnehmen
