Was ich Ihnen verspreche, gilt für alle Rechtsgebiete
Meine Schwerpunkte liegen im Erbrecht und im Vertragsrecht. In mehr als 30 Jahren ist es aber nicht bei diesen Schwerpunkten geblieben — denn was ich Ihnen verspreche, gilt für alle Rechtsgebiete, vor allem für die des Alltags.
Ich höre gut zu und werde mit Ihnen gemeinsam Ihre Interessen klären und entwickeln. Was so selbstverständlich klingt, ist es oft nicht. Manchmal werden nur Standardlösungen angeboten, wo es passgenau sein muss. Bisweilen wird ohne Rücksicht auf Ergebnisse und Leistungsfähigkeit geraten.
Vertragsrecht
Der größte Teil des Zivilrechts ist Vertragsrecht — und der größte Teil der Streitigkeiten entsteht dort, wo etwas nicht oder unklar geregelt wurde.
Vorbeugend: Kauf-, Werk-, Dienst- und Darlehensverträge zwischen Privatpersonen sind der klassische Fall vermeidbarer späterer Kopfschmerzen. Wer ein Auto verkauft, einer Verwandten Geld leiht oder einen Handwerker beauftragt, sollte wissen, was er unterschreibt.
Wenn es schon passiert ist: Mängel an Kaufsachen und Werkleistungen, verweigerte Zahlungen, Rücktritt und Schadensersatz, Verjährung. Hier ist der erste Schritt immer, die Rechtslage nüchtern zu prüfen — auch dann, wenn das Ergebnis nicht das gewünschte ist.
Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber: Arbeitsvertragsgestaltung, Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung, Zeugnis, Urlaub und Überstunden.
Im Arbeitsrecht zählt Tempo: Die Klage gegen eine Kündigung muss binnen drei Wochen nach ihrem Zugang beim Arbeitsgericht sein. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert unabhängig davon, wie berechtigt die Kündigung war.
Für Arbeitgeber gilt die gleiche Sorgfalt in umgekehrter Richtung: Eine handwerklich fehlerhafte Kündigung kostet mehr als eine sauber vorbereitete.
Miete und Nachbarschaft
Mietverträge, Betriebskostenabrechnung, Mängel und Mietminderung, Kündigung und Räumung, Eigenbedarf. Im Nachbarrecht: Grenzabstände, Überbau, Immissionen, Wegerechte.
Diese Streitigkeiten haben eine Besonderheit: Die Beteiligten müssen hinterher weiter miteinander auskommen. Das spricht selten für den schnellen Prozess und oft für eine belastbare Vereinbarung.
Wie wir anfangen
Schildern Sie mir den Sachverhalt und bringen Sie mit, was Sie an Unterlagen haben — Verträge, Schriftwechsel, Kündigungen, Mahnungen. Im ersten Gespräch klären wir, wie die Rechtslage ist, was realistisch erreichbar ist und was der Weg dorthin kostet.
