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Rechtsanwalt Radermacher

Strafverteidigung

Verteidigung mit den Mitteln des Rechtsstaates — vom ersten Anhörungsbogen bis zur Hauptverhandlung. Harte Arbeit am Detail statt markiger Sprüche.

Jeder verdient eine engagierte Verteidigung

Konflikte mit den Strafgesetzen sollen nicht bagatellisiert werden. Aber richtig ist auch: Jeder verdient eine engagierte Verteidigung mit den Mitteln des Rechtsstaates. Erst recht eine gute Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe.

Hierbei ist nach meiner Erfahrung harte Arbeit am Detail wichtiger als markige Sprüche. Strafverfahren werden selten durch ein großes Plädoyer gewonnen und oft durch eine sorgfältig gelesene Akte.

Das Ermittlungsverfahren

Die meisten Menschen erfahren von einem Verfahren durch einen Anhörungsbogen, eine polizeiliche Vorladung oder — im schlechteren Fall — durch eine Durchsuchung. In allen drei Situationen gilt derselbe Grundsatz:

Sie müssen nichts sagen. Das Schweigerecht ist kein Eingeständnis, sondern ein Verfahrensrecht. Es darf nicht gegen Sie verwendet werden. Angaben, die ohne Aktenkenntnis gemacht werden, lassen sich dagegen kaum wieder einfangen.

Akteneinsicht zuerst. Erst wenn ich weiß, was der Akte tatsächlich zu entnehmen ist, lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist, welche Beweisanträge in Betracht kommen und ob eine Einstellung erreichbar ist.

Viele Verfahren enden hier. Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) — das sind reguläre, keine außergewöhnlichen Ausgänge. Sie setzen aber voraus, dass jemand darauf hinarbeitet, solange die Staatsanwaltschaft noch entscheidet.

Vor Gericht

Kommt es zur Anklage oder zum Strafbefehl, geht es um Beweiswürdigung im Detail: Wie belastbar ist eine Zeugenaussage? Wurden Belehrungen erteilt? Sind Beweismittel verwertbar? Trägt das Gutachten, worauf es gestützt wird?

Ich vertrete Sie in der Hauptverhandlung und in den Rechtsmittelinstanzen — sachlich, vorbereitet und ohne Ihnen zu versprechen, was niemand versprechen kann.

Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe aus dem unternehmerischen Bereich haben eine eigene Logik: Sie sind aktenstark, sie berühren regelmäßig zugleich zivil- und gesellschaftsrechtliche Fragen, und sie treffen Menschen, die in ihrem Beruf sonst alles im Griff haben. Hier zahlt sich aus, dass ich seit 2002 auch als Unternehmensberater und Geschäftsführer tätig bin: Ich muss mir betriebliche Abläufe nicht erst erklären lassen.

Auch für Verletzte

Nicht jeder, der mit einem Strafverfahren zu tun hat, ist beschuldigt. Wer Geschädigter ist oder als Zeuge geladen wird, hat eigene Rechte — auf anwaltlichen Beistand, auf Akteneinsicht in bestimmtem Umfang, im Einzelfall auf Nebenklagevertretung. Auch dabei vertrete ich Sie.

Wie Sie mich erreichen

In Strafsachen zählt oft die Stunde. Rufen Sie an — telefonisch bin ich am schnellsten erreichbar. Sagen Sie bis dahin nichts zur Sache.

Häufige Fragen

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen. Was soll ich tun?
Als Beschuldigte oder Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Sie haben das Recht zu schweigen — und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Der sinnvolle erste Schritt ist fast immer: nichts sagen, Akteneinsicht durch einen Verteidiger beantragen, dann entscheiden. Wer ohne Kenntnis der Akte aussagt, sagt ins Blaue hinein.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Verteidiger?
So früh wie möglich. Das Ermittlungsverfahren entscheidet häufig mehr als die Hauptverhandlung: Was dort an Beweisen zusammengetragen und an Weichen gestellt wird, lässt sich später nur mühsam korrigieren. Viele Verfahren enden ohne Anklage — aber nur, wenn jemand rechtzeitig darauf hinwirkt.
Ich habe einen Strafbefehl erhalten. Ist damit alles entschieden?
Nein. Gegen einen Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO). Danach wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich — mit Eintragung im Bundeszentralregister. Die Frist ist kurz; lassen Sie den Strafbefehl vor Fristablauf prüfen.
Was kostet eine Verteidigung?
Im Strafrecht sieht das RVG Rahmengebühren vor, die sich nach Umfang und Schwierigkeit richten; daneben sind Vergütungsvereinbarungen üblich und zulässig. Was auf Sie zukommt, besprechen wir vor der Übernahme des Mandats. Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren nur eingeschränkt ab — bei Vorsatzvorwürfen regelmäßig erst nach Freispruch.

Diese Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.