Jeder verdient eine engagierte Verteidigung
Konflikte mit den Strafgesetzen sollen nicht bagatellisiert werden. Aber richtig ist auch: Jeder verdient eine engagierte Verteidigung mit den Mitteln des Rechtsstaates. Erst recht eine gute Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe.
Hierbei ist nach meiner Erfahrung harte Arbeit am Detail wichtiger als markige Sprüche. Strafverfahren werden selten durch ein großes Plädoyer gewonnen und oft durch eine sorgfältig gelesene Akte.
Das Ermittlungsverfahren
Die meisten Menschen erfahren von einem Verfahren durch einen Anhörungsbogen, eine polizeiliche Vorladung oder — im schlechteren Fall — durch eine Durchsuchung. In allen drei Situationen gilt derselbe Grundsatz:
Sie müssen nichts sagen. Das Schweigerecht ist kein Eingeständnis, sondern ein Verfahrensrecht. Es darf nicht gegen Sie verwendet werden. Angaben, die ohne Aktenkenntnis gemacht werden, lassen sich dagegen kaum wieder einfangen.
Akteneinsicht zuerst. Erst wenn ich weiß, was der Akte tatsächlich zu entnehmen ist, lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist, welche Beweisanträge in Betracht kommen und ob eine Einstellung erreichbar ist.
Viele Verfahren enden hier. Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflage (§ 153a StPO) — das sind reguläre, keine außergewöhnlichen Ausgänge. Sie setzen aber voraus, dass jemand darauf hinarbeitet, solange die Staatsanwaltschaft noch entscheidet.
Vor Gericht
Kommt es zur Anklage oder zum Strafbefehl, geht es um Beweiswürdigung im Detail: Wie belastbar ist eine Zeugenaussage? Wurden Belehrungen erteilt? Sind Beweismittel verwertbar? Trägt das Gutachten, worauf es gestützt wird?
Ich vertrete Sie in der Hauptverhandlung und in den Rechtsmittelinstanzen — sachlich, vorbereitet und ohne Ihnen zu versprechen, was niemand versprechen kann.
Wirtschaftsstrafrecht
Vorwürfe aus dem unternehmerischen Bereich haben eine eigene Logik: Sie sind aktenstark, sie berühren regelmäßig zugleich zivil- und gesellschaftsrechtliche Fragen, und sie treffen Menschen, die in ihrem Beruf sonst alles im Griff haben. Hier zahlt sich aus, dass ich seit 2002 auch als Unternehmensberater und Geschäftsführer tätig bin: Ich muss mir betriebliche Abläufe nicht erst erklären lassen.
Auch für Verletzte
Nicht jeder, der mit einem Strafverfahren zu tun hat, ist beschuldigt. Wer Geschädigter ist oder als Zeuge geladen wird, hat eigene Rechte — auf anwaltlichen Beistand, auf Akteneinsicht in bestimmtem Umfang, im Einzelfall auf Nebenklagevertretung. Auch dabei vertrete ich Sie.
Wie Sie mich erreichen
In Strafsachen zählt oft die Stunde. Rufen Sie an — telefonisch bin ich am schnellsten erreichbar. Sagen Sie bis dahin nichts zur Sache.
