Warum Erbrecht Gestaltung ist
Das Erbrecht ist eines der Gebiete, in denen sich der Nutzen anwaltlicher Arbeit am deutlichsten zeigt — vorausgesetzt, man kommt rechtzeitig. Wer zu Lebzeiten regelt, hat die Wahl. Wer nach dem Erbfall kommt, verwaltet meist nur noch das, was übrig ist.
Meine Schwerpunkte liegen seit 1994 in der Rechtsberatung und Rechtsgestaltung, und das Erbrecht gehört von Anfang an dazu. Es ist ein Gebiet, in dem juristische Präzision und Lebenswirklichkeit besonders eng beieinanderliegen: Ein Testament ist ein Rechtsgeschäft, aber es entscheidet über Familienverhältnisse, die noch Jahrzehnte halten sollen.
Vorsorge zu Lebzeiten
Testament und Erbvertrag. Die gesetzliche Erbfolge ist eine Notlösung des Gesetzgebers für den Fall, dass niemand etwas geregelt hat. Sie führt regelmäßig zu Ergebnissen, die niemand wollte — etwa zur Erbengemeinschaft zwischen überlebendem Ehegatten und Kindern, in der keiner allein handeln kann. Ein Testament schafft Klarheit. Ein Erbvertrag bindet zusätzlich, was bei Unternehmensnachfolgen und Patchwork-Konstellationen der entscheidende Unterschied sein kann.
Das „Berliner Testament“ und seine Tücken. Ehegatten setzen sich gerne gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder als Schlusserben. Das ist naheliegend und in vielen Fällen richtig — es bindet aber den überlebenden Ehegatten und löst beim ersten Erbfall Pflichtteilsansprüche der Kinder aus. Beides lässt sich gestalten, wenn man es vorher bedenkt.
Vorweggenommene Erbfolge. Übertragungen zu Lebzeiten sind oft das schärfere Werkzeug als jedes Testament: Sie nutzen Freibeträge mehrfach, sie schaffen Klarheit unter Lebenden, und sie lassen sich mit Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsrechten absichern. Wer überträgt, sollte allerdings wissen, was er aus der Hand gibt.
Vollmacht und Verfügung. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gehören zu jeder Nachlassplanung. Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, nicht die Familie.
Wenn der Erbfall eingetreten ist
Auch dann ist die entscheidende Frage nicht „Wer hat recht?“, sondern „Was ist in Ihrem langfristigen Interesse?“. Erbstreitigkeiten haben die unangenehme Eigenschaft, Familien dauerhaft zu zerlegen — und die Kosten steigen mit jedem Verfahrensschritt.
Ich prüfe die Rechtslage, kläre mit Ihnen Ihre Ziele und suche zuerst nach einer Verhandlungslösung. Meine Ausbildung zum Mediator und die Erfahrung aus mehr als drei Jahrzehnten Verhandlungssituationen helfen dabei. Führt das nicht weiter, vertrete ich Sie konsequent — vor dem Nachlassgericht wie im Zivilprozess.
Typische Anlässe: unklare oder widersprüchliche Testamente, Zweifel an der Testierfähigkeit, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung nach Schenkungen, Ausschlagung, Nachlassverbindlichkeiten und Haftungsbeschränkung.
Unternehmen im Nachlass
Gehört ein Unternehmen oder eine Beteiligung zum Nachlass, treffen Erbrecht und Gesellschaftsrecht aufeinander — und der Gesellschaftsvertrag geht dem Testament regelmäßig vor. Passen beide nicht zusammen, entsteht genau das, was niemand wollte: Erben, die nicht Gesellschafter werden können, oder Gesellschafter, die abgefunden werden müssen, obwohl das Geld im Betrieb gebraucht wird.
Hier kommen mir die praktischen Erfahrungen aus mehr als zwei Jahrzehnten Tätigkeit als Unternehmensberater und Geschäftsführer zugute: Eine Nachfolgeregelung muss nicht nur rechtlich halten, sondern betrieblich funktionieren.
Wie wir anfangen
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir, worum es geht — in Stichworten genügt. Im ersten Gespräch klären wir, ob und wie ich helfen kann und was das kostet. Bringen Sie mit, was Sie haben: vorhandene Testamente, Übertragungsverträge, Grundbuchauszüge, Gesellschaftsverträge.
