Recht als Werkzeug, nicht als Hürde
Das Recht gibt nicht nur Regeln und Einschränkungen vor, sondern eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten. Es ermöglicht, aus Ideen Pläne und aus Plänen Wirklichkeit zu machen. Für Gründerinnen und Gründer heißt das ganz konkret: Die richtige Konstruktion am Anfang spart später Geld, Zeit und Nerven.
Ich berate seit 1994 als Rechtsanwalt und seit 2002 zusätzlich als Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Strategie und Recht. Von 2012 bis 2017 war ich Geschäftsführer der Confluentes Rheinland GmbH, seit 2015 der Rheinland Enterprises GmbH und seit 2018 der Bonner Immobilienteam Verwaltungs GmbH. Ich kenne die Fragen deshalb nicht nur aus der Akte, sondern auch aus der Verantwortung.
Die Gründung
Die Rechtsform. Sie ist die erste und die folgenreichste Entscheidung. Sie bestimmt, wer haftet, wie besteuert wird, was die Gründung kostet und wie beweglich das Unternehmen später ist. Wir gehen die Punkte gemeinsam durch — und ich sage Ihnen auch, wenn die einfache Lösung die richtige ist.
Der Gesellschaftsvertrag. Er ist die Verfassung des Unternehmens. Die gesetzlichen Regelungen greifen nur, soweit nichts anderes vereinbart ist, und sie sind selten das, was Gesellschafter wollen. Wichtig sind vor allem die Punkte, an die im Aufbruch niemand denkt: Wie werden Entscheidungen getroffen? Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen will, krank wird oder stirbt? Wie wird abgefunden — und woher kommt das Geld dafür?
Gesellschaftervereinbarung. Vieles gehört nicht in den öffentlich einsehbaren Gesellschaftsvertrag, sondern in eine ergänzende Vereinbarung: Mitarbeit, Vergütung, Wettbewerbsverbote, Regelungen für den Streitfall.
Der laufende Betrieb
Verträge mit Geschäftspartnern. Kooperationen, Vertriebs- und Lieferbeziehungen, Dienstleistungsverträge. Wer die Zusammenarbeit schriftlich regelt, muss im Streitfall nicht rekonstruieren, was gemeint war.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie müssen zum Geschäftsmodell passen und der Inhaltskontrolle standhalten — gegenüber Verbrauchern strenger als im Geschäft zwischen Unternehmern.
Schutz der Geschäftsidee. Nicht alles ist patentierbar oder als Marke schützbar. Vieles lässt sich aber vertraglich sichern: durch Geheimhaltungsvereinbarungen vor Gesprächen mit Investoren oder Partnern, durch Wettbewerbsverbote, durch klare Regelungen zu Nutzungsrechten an Software, Entwürfen und Texten.
Geschäftsführung und Haftung. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist kein Arbeitsvertrag und folgt anderen Regeln. Wer die Grenzen der eigenen Haftung kennt, führt ruhiger.
Wenn es eng wird
Nicht jedes Vorhaben geht auf. Dann stehen Verhandlungen mit Gläubigern an oder ein Verfahren, das einen Neuanfang ermöglicht. Das Recht bietet Klärungen und neue Chancen in Notlagen — mehr dazu unter Sanierungsberatung.
Auch Streit unter Gesellschaftern gehört hierher. Die entscheidende Frage ist auch dort: Was ist in Ihrem langfristigen Interesse? Auf dieser Grundlage sind mit der anderen Seite faire und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Wie wir anfangen
Schildern Sie mir Ihr Vorhaben — was Sie machen wollen, mit wem, und wo Sie in fünf Jahren stehen möchten. Daraus ergibt sich meistens schon, welche Fragen zuerst zu klären sind.
